Absage wegen Flüchtigkeitsfehler

Gestern erhielt ich eine Mail von einem entsetzten Bewerber. Dieser hat doch tatsächlich eine Absage auf eine Bewerbung wegen einem Flüchtigkeitsfehler erhalten.

„Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Bewerbung. Ihr Anschreiben enthält schon im ersten Absatz einen Flüchtigkeitsfehler. Deshalb haben wir uns dagegen entschieden, Sie einzuladen. Für Ihren weiteren Weg alles Gute.“

Rechtfertigt wirklich ein Flüchtigkeitsfehler so eine Reaktion?

Im ersten Satz, zugegeben ich musste auch zwei Mal drüber lesen, hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen.

„Sehr geehrter Herr ..,

ich möchte mich auf die ausgeschrieben interessante Stelle als Mitarbeiter … bewerben.“

Sicher … Bewerbungsunterlagen sollten unbedingt frei von Fehlern sein! Doch man muss auch berücksichtigen, als WAS man sich bewirbt. Hier in diesem Fall war es der IT-Bereich. Wenn man die Möglichkeit hat, sollte man unbedingt nochmal jemanden drüber lesen lassen. Denn der Mensch neigt auch zu blinden Flecken, man liest und liest und liest, und dennoch sieht man den Fehler nicht.

Als Profi finde ich diese Reaktion in diesem Fall überzogen. Gerade im IT-Bereich könnte wieder Potenzial verloren gehen, die an einer Sache gemessen wird, die in diesem Fall nicht angebracht ist. Bewirbt man sich allerdings als Sekretärin sollten die Unterlagen korrekt sein. Denn die Bewerbungsunterlagen stellen die erste Arbeitsprobe dar!

Bewerbungsunterlagen unbedingt Korrektur lesen oder lesen lassen!!!

 

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